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Leitfaden zu sozialen Nachhaltigkeitsstandards im Textilbereich für das öffentliche Beschaffungswesen

Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verpflichtet die Auftraggeberin öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen zu vergeben, die mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einhalten. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, kann die Auftraggeberin entspreche Nachweise verlangen. Labels, Standards und Zertifizierungen stellen wirksame Beweismittel dar. Sie verfügen jedoch nicht alle über die gleiche Glaubwürdigkeit und decken nicht alle Aspekte ab.

Der neue Leitfaden zu sozialen Nachhaltigkeitsstandards im Textilbereich für das öffentliche Beschaffungswesen und das dazugehörige Tool des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des International Trade Centre (ITC) liefern alle notwendigen Informationen, um die soziale Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Beschaffung von Textilien zu stärken. Sie bieten eine detaillierte Bewertung von 23 Standards, die die textile Lieferkette abdecken, auf den 10 Kernübereinkommen der IAO basieren und einen unabhängigen Überprüfungsmechanismus erfordern. Der Leitfaden enthält ausserdem eine Anleitung, wie diese Standards in den Ausschreibungsprozess integriert werden können, sowie Informationen zu 25 weiteren Sozialstandards, die im Textilbereich tätig sind.

Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen

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  • Relevanzmatrix

    Die Relevanzmatrix soll Beschaffenden dabei helfen, die für ihr Beschaffungsprojekt relevanten ökologischen und sozialen Themen zu eruieren. Sie bietet eine Orientierungshilfe hinsichtlich 19 verschiedener Warengruppen und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. mehr zur Relevanzmatrix

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  • Toolbox Agenda2030

    Die Toolbox Agenda 2030 stellt praktische Hilfe für Kantone, Gemeinden und Unternehmen bei der Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung bereit.

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  • Labelinfo

    Eine Website auf der Nachhaltigkeits-Labels bewertet werden. Sie können vom User angezeigt und verglichen werden.

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Passende Beiträge

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Ressourcen- und Umweltstandard für die Beschaffung der IKT-Infrastruktur P025

Die IKT-Weisung der Bundesverwaltung P025 definiert die ökologischen und sozialen Kriterien, die bei der Beschaffung von IKT-Geräten anzuwenden sind. Durch den Einbezug dieser Kriterien kann der Ressourcenverbrauch von Informatiksystemen - vor allem der Stromverbrauch und die damit verbundenen Kosten und Umweltbelastungen - vermindert werden.

Diese in den Anhängen A und B beschriebenen Kriterien müssen im Rahmen der Beschaffung von folgenden IKT-Gerätetypen angewendet werden:

  1. Desktop und Thin Clients

  2. Notebooks und Tablets

  3. Monitore

  4. Drucker und Multifunktionsgeräte

  5. UCC-Endgeräte (Headsets, USB-Speakers, IP Phones, Conferencing Room Systems)

Die Anforderungen sind so formuliert, dass sie in Ausschreibungen und späteren Abrufen direkt angewandt werden können. Weiter gelten sie auch bei Beschaffungen, bei welchen Dienstleistungen zur Lieferung von Geräten ausgeschrieben werden, diese Geräte aber erst im Rahmen von späteren Abrufen spezifiziert werden.

Die Weisung P025 ist weiter so formuliert, dass auch Beschaffungsverantwortliche von Kantonen und Gemeinden sowie von Privatunternehmen die Kriterien bei ihren Beschaffungen anwenden können, wobei die Bestimmungen den jeweiligen organisatorischen Gegebenheiten angepasst werden müss.

Rechtsgutachten – Vergleich der EU-Richtlinien mit dem neuen BöB und der neuen VöB hinsichtlich der Vorgaben und des Spielraums bezüglich nachhaltiger öffentlicher Beschaffung

Das revidierte Schweizer Beschaffungsrecht und die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU bzw. 2014/25/EU weisen in Bezug auf die nachhaltige öffentliche Beschaffung viele Gemeinsamkeiten auf. Im Auftrag des BAFU zeigen Matthias Hauser und Réka Piskóty auf, ob und wie das wesentlich ausführlichere EU-Vergaberecht und die damit einhergehende Rechtsprechung eine Hilfestellung für die Auslegung und Anwendung des schweizerischen Vergaberechts bieten können.

Zusammenfassung - Vergleich der EU-Richtlinien mit dem neuen BöB und der neuen VöB hinsichtlich der Vorgaben und des Spielraums bezüglich nachhaltiger öffentlicher Beschaffung

Das revidierte Schweizer Beschaffungsrecht und die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU bzw. 2014/25/EU weisen in Bezug auf die nachhaltige öffentliche Beschaffung viele Gemeinsamkeiten auf. Im Auftrag des BAFU zeigen Matthias Hauser und Réka Piskóty auf, ob und wie das wesentlich ausführlichere EU-Vergaberecht und die damit einhergehende Rechtsprechung eine Hilfestellung für die Auslegung und Anwendung des schweizerischen Vergaberechts bieten können. Dieser Link führt zur Zusammenfassung des Rechtsgutachtens. Die vollständige Version ist auf der WöB ebenfalls erhältlich.

Westschweizer Leitfaden für die Vergabe öffentlicher Aufträge - Anhänge Q5 und T5

Dieser Leitfaden enthält eine Reihe von allgemeinen Empfehlungen, die sowohl der Gesetzgebung der verschiedenen Westschweizer Kantone als auch der Rechtsprechung und der Praxis Rechnung tragen. Im Zusammenhang mit dem Kriterium der Nachhaltigkeit sind die Anhänge Q5 und T5 besonders relevant. Mit dem Fragebogen in Anhang Q5 kann der Beitrag eines Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung erfasst werden. Mit der Benotungsmethode in Anhang T5 kann der Beitrag eines Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung bewertet werden.

Selbstdeklaration zum Nachweis der Teilnahmebedingungen

Auftraggeberinnen des Bundes können verlangen, dass Anbieterinnen und Subunternehmerinnen die Einhaltung der Teilnahmebedingungen am öffentlichen Vergabeverfahren mittels einer Selbstdeklaration nachweisen. Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) empfiehlt den Auftraggeberinnen, diesen Nachweis mittels dem Formular zur Selbstdeklaration zu verlangen. Dieses Formular deckt die Arbeitsschutzbestimmungen, die Arbeitsbedingungen, die Melde- und Bewilligungspflichten gemäss BGSA, die Lohngleichheit von Frau und Mann, das Umweltrecht und die Regeln zur Vermeidung von Korruption ab.