Ressourcen- und Umweltstandard für die Beschaffung der IKT-Infrastruktur P025
Die IKT-Weisung der Bundesverwaltung P025 definiert die ökologischen und sozialen Kriterien, die bei der Beschaffung von IKT-Geräten anzuwenden sind. Durch den Einbezug dieser Kriterien kann der Ressourcenverbrauch von Informatiksystemen - vor allem der Stromverbrauch und die damit verbundenen Kosten und Umweltbelastungen - vermindert werden.
Diese in den Anhängen A und B beschriebenen Kriterien müssen im Rahmen der Beschaffung von folgenden IKT-Gerätetypen angewendet werden:
- Desktop und Thin Clients
- Notebooks und Tablets
- Monitore
- Drucker und Multifunktionsgeräte
- UCC-Endgeräte (Headsets, USB-Speakers, IP Phones, Conferencing Room Systems)
Die Anforderungen sind so formuliert, dass sie in Ausschreibungen und späteren Abrufen direkt angewandt werden können. Weiter gelten sie auch bei Beschaffungen, bei welchen Dienstleistungen zur Lieferung von Geräten ausgeschrieben werden, diese Geräte aber erst im Rahmen von späteren Abrufen spezifiziert werden.
Die Weisung P025 ist weiter so formuliert, dass auch Beschaffungsverantwortliche von Kantonen und Gemeinden sowie von Privatunternehmen die Kriterien bei ihren Beschaffungen anwenden können, wobei die Bestimmungen den jeweiligen organisatorischen Gegebenheiten angepasst werden müss.
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TypDokument
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DateiformatPDF
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PublizierendeBundeskanzlei
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Publikationsdatum06. Juni 2024
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Verfügbare SprachenDeutsch, Französisch